Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien Wiesner-
1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Auftrag abschließt.
2. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadenersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
3. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen die der Eigentümer erteilt hat. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
4. Die entgeltliche Tätigkeit ist auch für den anderen Teil ausdrücklich erlaubt.
5. Immobilien Wiesner-
6. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen jährlich in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz.
7. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstücksverträgen 6 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
9. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt,
hat er dies unverzüglich Immobilien Wiesner-
10. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung von Immobilien Wiesner-
11. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam
sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (§1 HGB) oder wenn der Kunde keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist unser
Geschäftssitz.
Homepage Immobilien Wiesner-
AGB
Geändert: 15. Dezember 2020